Der Kanton Wallis ist vom Standpunkt der Unternehmensbesteuerung einer der günstigsten Kantone der Schweiz. Ein kleiner Überblick:

Besteuerung juristischer Personen (ab 01.01.2020) :

Die Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften wird ratenweise gemäss folgenden Ansätzen erhoben:

Für das erste Steuerjahr (2020), in dem die Änderung von Artikel 89 in Kraft tritt und für die folgenden Steuerjahre (2021 + 2022) wird die Gewinnsteuer gemäss folgenden Ansätzen erhoben:

Jahr 2020 (Übergangsbestimmungen T1-3 + T1-4 StG + Art. 68 DBG):

  • 13.5 % oder 11.89 % (vor Steuerabzug) für die ersten CHF 150’000
  • 25.2 % oder 20.13 % (vor Steuerabzug) ab CHF 150’001

Jahr 2021 (Übergangsbestimmungen T1-3 + T1-4 StG + Art. 68 DBG):

  • 13.5 % oder 11.89 % (vor Steuerabzug) für die ersten CHF 200’000
  • 22.8 % oder 18.57 % (vor Steuerabzug) ab CHF 200’001

Jahr 2022 (Art. 89 et 180a StG + Art. 68 DBG):

  • 13.5 % oder 11.89 % (vor Steuerabzug) für die ersten CHF 250’000
  • 20.45 % oder 16.98 % (vor Steuerabzug) ab CHF 250’001

Die Kapitalsteuer bis zu CHF 500’000 beträgt 2 %o (Gemeinde + Kanton) und 5 %o (Gemeinde + Kanton) ab 500’001.

Besteuerung von Holding-Gesellschaften

Holdinggesellschaften, die Ihren Sitz im Kanton haben, sind von der Gewinnsteuer befreit (Gemeinde, Kanton und Bund).

Der Kapitalsteuer beträgt 0.2 %o.

Steuerbefreiung für neue Unternehmen

Der Staatsrat kann neu eröffnete Unternehmen, welche den wirtschaftlichen Interessen des Kantons dienen, für das Gründungsjahr und die neun darauffolgenden Jahre ganz oder teilweise von der Kantonssteuern und, nach Anhören der Gemeinden, von der Gemeindesteuer befreien. Eine wesentliche Änderung oder Steigerung der betrieblichen Tätigkeit kann einer Neugründung gleichgestellt werden.

Die Kriterien für eine Steuerbefreiung sind die folgenden:

  • Neue Firma oder Projekt 
  • Bedeutendes Wirtschaftsinteresse für den Kanton (Schaffung von Arbeitsplätzen – Innovation – Investitionen)
  • Nachhaltiger Charakter
  • Keine Konkurrenz auf den lokalen Markt (Kanton Wallis)

Wenn Sie im Wallis eine Firma gründen wollen, dann wenden Sie sich an uns.